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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Allen Angeboten, Lieferungen und Leistungen von Hendrik P. liegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde. Zusätzliche oder abweichende Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (E-Mail, Fax, Brief). Die eventuelle Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB und/oder auch eventueller Vertragspunkte berühren die Rechtsgültigkeit des Vertrages nicht. Dieser Fall zieht eine Ersetzung der Klauseln durch solche nach sich, die nach dem geltenden Recht zulässig und dem wirtschaftlichen Sinne des Vertrages am nächsten sind.


§ 2 Vertragsabschluss und Datenschutz

Eine Buchung bzw. ein Vertrag kommt durch das beiderseitige Einverständnis zustande und wird telefonisch und/oder per E-Mail oder Fax bestätigt. Im Falle von Vollkaufleuten kann dies auch durch eine schriftliche Bestätigung des Auftrages durch den Auftragnehmer erfolgen.
Beide Vertragspartner verpflichten sich zu Stillschweigen gegenüber allen Dritten bezüglich des Inhalts der Vereinbarungen und garantieren keine Weitergabe der vertraglichen Vereinbarungen.
Hendrik P. garantiert, dass eine Weitergabe von Adressen oder anderen Kundeninformationen und personenbezogenen Daten, die für die Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, nicht erfolgt.

 

§ 3 Preise und Zahlung

Kostenvoranschläge von Hendrik P. sind unverbindlich. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die durch lückenhafte Angaben des Auftraggebers bedingt sind und dadurch entstehende Verzögerungen oder Änderungen der Leistungen, werden dem Auftraggeber nach den geltenden Vergütungsgesetzen in Rechnung gestellt.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung anfallen, wie zum Beispiel örtliche Abgaben, KSK-Beiträge, evtl. anfallende Sozialleistungen oder GEMA-Gebühren sind vom Auftraggeber zu tragen.
Die Bezahlung erfolgt nach der Veranstaltung in bar oder auch - wenn vereinbart - auf Rechnung. Rechnungen sind binnen 10 Tagen nach Eingang beim Auftraggeber ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 4 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinsatz als vereinbart.

Hendrik P. ist berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes einen Vorschuss in Höhe von 30% des brutto Endpreises bei Vertragsabschluss in Rechnung zu stellen.


§ 4 Arbeitsbedingungen und Programmgestaltung

Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass der für den Auftritt von Hendrik P. vereinbarte Platz zur Verfügung steht und zum vereinbarten Zeitpunkt freie Zufahrt zum Entladen des Fahrzeugs und Zugang zu den Veranstaltungsräumen besteht. Erforderliche Zufahrtsscheine, Parkausweise oder Eintrittskarten gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden Hendrik P. vor dem Auftrittstag zugestellt. Sollte durch einen besonders erschwerten oder verspäteten Zugang zu den Veranstaltungsräumen ein rechtzeitiger Spielbeginn von Hendrik P. nicht möglich sein, geht dies zu Lasten des Auftraggebers. Speisen und Getränke im normalen Rahmen sind für Hendrik P. und evtl. Techniker frei. Der Auftraggeber gewährleistet das durch eine vorherige Absprache auch bei einem evtl. Catering durch Dritte und stellt eine Versorgung des Künstlers sicher.

 

Hendrik P. verpflichtet sich, alle getroffenen Vereinbarungen uneingeschränkt einzuhalten, dies gilt für den Beginn und die Auftrittsdauer, sowie für den gesamten Auftritt und alle Darbietungen des Künstlers. Hendrik P. ist während seines Auftritts nicht an künstlerische Weisungen gebunden. Regie und Disposition unterliegt allein dem Künstler. Verspätungen, Wartezeiten und Ablaufänderungen, die von Hendrik P. nicht verschuldet wurden, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

§ 5 Haftung und Gewährleistung

Die Haftung durch Hendrik P. gegenüber dem Auftraggeber auf Schadenersatz wegen vertraglicher Ansprüche ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Künstler herbeiführt wurde.

Hendrik P. übernimmt keine Haftung seitens des Auftraggebers für die für die Durchführung der Veranstaltung gestellten Materialien, Geräte, Zelte, Inventar, Instrumente, Räume und Plätze.

Schäden, die vom Auftraggeber, deren Mitarbeiter, Gästen oder Dritten (die vom Auftraggeber beauftragt wurden) gegenüber Hendrik P. entstehen, trägt der Auftraggeber. Dies gilt im Besonderen bei transportablen Bühnen und den dem Künstler zur Verfügung gestellten Stromanschlüssen.

Stellt der Auftraggeber eigene oder angemietete Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung des Auftritts zur Verfügung, stellt er sicher, dass für die Durchführbarkeit der Veranstaltung die Räumlichkeiten geeignet sind. Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung – falls erforderlich – entsprechende Genehmigungen für die Veranstaltung einzuholen.

Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Auftraggeber den Leistungsmangel unverzüglich zu rügen und Abhilfe zu verlangen. Reklamationen gegen Hendrik P. können nur dann geltend gemacht werden, wenn ein Leistungsmangel unverzüglich gerügt wurde. Bei auftretenden Störungen ist der Auftraggeber verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden und so gering wie möglich zu halten.

Der Veranstalter haftet im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht / Veranstalterhaftpflicht für alle durch ihn selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte verursachte Personen- und Sachschäden während des Aufenthaltes des Künstles am Veranstaltungsort.

 

§ 6 Krankheit

Kann Hendrik P. wegen Krankheit die Veranstaltungsleistung nicht erbringen, wird für möglichst adäquaten Ersatz gesorgt, so dass die Veranstaltung in geplanter Art und Weise ablaufen kann.

Bei teilweiser Nichteinhaltung der vereinbarten Vertragsbedingungen durch den Künstler oder bei Nichterscheinen wird eine Konventionalstrafe in Höhe der vereinbarten Gage, mindestens aber 50 % der Gage fällig. Ausgenommen davon sind unvorhersehbare Krankheiten oder Fälle höherer Gewalt, die dem Veranstalter vor Beginn der Veranstaltung in geeigneter Art und Weise nachgewiesen werden müssen. Bei einer Absage, verursacht durch Krankheit, bedarf es der Vorlage eines gültigen Krankenscheins.

 

§ 7 Kündigung und Rücktritt vom Vertrag

Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur bei schriftlichem Einvernehmen von Künstler und Veranstalter möglich.

Sollte eine fest vereinbarte Veranstaltung vom Veranstalter abgesagt werden, gilt eine Konventionalstrafe in Höhe der Vertragssumme (Gage) nach folgender Staffelung als vereinbart:

– Rücktritt bis 180 Tage vor Leistungsbeginn: 30%
– Rücktritt bis 120 Tage vor Leistungsbeginn: 40%
– Rücktritt bis 90 Tage vor Leistungsbeginn: 50%
– Rücktritt bis 60 Tage vor Leistungsbeginn: 60%
– Rücktritt bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 70%
– Rücktritt bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 80%
– Rücktritt nach dem 7 Tag vor Leistungsbeginn 90%
- Rücktritt am Veranstaltungstag: 100%

Ausgenommen davon sind Fälle, in denen die Veranstaltung wegen höherer Gewalt abgesagt werden muss. Der Veranstalter muss den Künstler in diesen Fällen unverzüglich über den Ausfall der Veranstaltung informieren.
Bei einer schuldhaften Vertragsverletzung wird eine Konventionalstrafe maximal in Höhe der Vertragssumme (Gage) vereinbart.
Der Grund zu einer außerordentlichen Kündigung bleibt für beide Vertragsparteien hiervon unberührt. Dieses Recht steht dem Künstler insbesondere dann zu, wenn vereinbarte Zahlungen zum Fälligkeitszeitpunkt vom Kunden nicht geleistet wurden und trotz Aufforderung Rechnungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht bezahlt werden.

In Fällen höherer Gewalt (Unfall, Krankheit, Tod, Witterung) können die Vertragsparteien den Vertrag kündigen und es entfallen alle vertraglichen Ansprüche. Hendrik P. ist in diesem Fall jedoch berechtigt, für die bereits erbrachten oder für die zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine Ausgleichszahlung in der Höhe der entstandenen Kosten zu verlangen.

 

Gerichtsstand für beide Parteien ist Rudolstadt.

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